01.08.2005 | Gesetzesänderung
Apothekengesetz ermöglicht nun Krankenhäusern neuen Arzneimitteleinkauf
Am 21. Juni 2005 ist eine Änderung des Apothekengesetzes in Kraft getreten, mit der die bisherige Kreisgrenzenregelung im Zusammenhang mit der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern aufgehoben worden ist (BGBl I 2005, 1642). Gleichzeitig wird aber der Leiter der versorgenden Apotheke enger an das Krankenhaus gebunden, so dass die Einkaufsmöglichkeiten für die Krankenhäuser wiederum eingeschränkt werden. In einer der nächsten Ausgaben des „Apotheker Berater“ informieren wir Sie über die wichtigsten Einzelheiten.
Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 2 | ID 85082