01.02.2007 | Gesetzesänderung
Die Abgeltungssteuer betrifft auch Lebensversicherungen
Abseits der Diskussionen um die Einordnung von Dividenden und Zinsen in die ab 2009 geplante Abgeltungssteuer von 25 Prozent bleibt derzeit vielfach unbeachtet: Auch nach 2004 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen werden unter die Abgeltungssteuer fallen, sofern Auszahlung oder Kündigung frühestens 2009 erfolgen. Diese Systemumstellung ist aber per Saldo eher positiv zu bewerten:
- Das Halbeinkünfteverfahren bei Lebensversicherungen bleibt, wenn die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren eingehalten ist und die Versicherung erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Somit werden künftig die Kapitaleinnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) nur mit 12,5 Prozent besteuert.
- Der Abgeltungssatz ist immer gleich und die hierunter fallenden Erträge wirken sich nicht belastend auf die übrigen Einkünfte aus.
Ein Nachteil ist: Der Verkauf von gebrauchten Policen wird erstmalig über die Abgeltungssteuer erfasst. Derzeit ist die Veräußerung an Dritte noch steuerfrei, unabhängig vom Abschlussdatum.
Hinweis: Rentenversicherungen fallen weiterhin unter § 22 EStG und somit unter die günstige Ertragsanteilsbesteuerung.
Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 2 | ID 84967