01.10.2005 | Gesetzesänderung
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gebilligt
Am 1. November 2005 tritt das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in Kraft. Es schafft die Möglichkeit, wegen falscher, irreführender oder unterlassener Kapitalmarktinformationen kollektive Musterverfahren zu führen. Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadenersatzprozessen gleichlautend stellen, werden in einem Verfahren gebündelt. Sie werden einheitlich durch das Oberlandesgericht mit Bindungswirkung für alle beteiligten Kläger entschieden. Es bedarf nur einer Beweisaufnahme. Das Prozesskostenrisiko für den Anleger sinkt damit deutlich.
Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 2 | ID 85134