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  • 01.12.2006 | Gesetzgebung

    Das neue Elterngeld ab dem 1. Januar 2007

    von Dr. Guido Mareck, Richter am Arbeitsgericht Dortmund

    Dem neuen Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (BEEG) zum 1. Januar 2007 steht nichts mehr im Weg, nachdem der Bundesrat Anfang November hierfür grünes Licht gegeben hat. Das Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld und soll die finanziellen Einbußen von Eltern im ersten Jahr nach der Geburt ausgleichen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.  

    Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

    Grundsätzlich bekommen alle in Deutschland betreuenden und erziehenden Elternteile Elterngeld, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben. Das gilt für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende sowie Adoptiveltern.  

     

    Nicht voll erwerbstätig ist ein Elternteil, wenn seine wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigt. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche nach der Geburt arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.  

    Wie hoch ist das Elterngeld?

    Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des bisherigen Nettoerwerbseinkommens des erziehenden Elternteiles von einem Mindestsatz von 300 Euro bis zu einem Höchstsatz von 1.800 Euro netto.