02.07.2009 | Gesetzgebung
Die 15. AMG-Novelle kommt auf den Weg
Mitte Juni hat der Bundestag die 15. AMG-Novelle verabschiedet - nun kommt das Gesetz am 10. Juli noch auf den Prüfstand des Bundesrates. Sollten sich in diesem Zusammenhang Abweichungen ergeben, muss sich der Vermittlungsausschuss damit befassen. Fest steht aber schon jetzt, dass der ursprünglich geplante Fixzuschlag für Großhändler ad acta gelegt worden ist - der pharmazeutische Großhandel erhält aber künftig einen Belieferungsanspruch. Pick-up-Stellen werden zulässig bleiben und der Versandhandel wird nicht auf OTC-Arzneimittel beschränkt.
Hinweis: Beim Krankengeld für Selbstständige (und unständig Beschäftigte) wird durch die AMG-Novelle die Möglichkeit eingeführt, sich neben Wahltarifen wieder für den gesetzlichen Krankengeldanspruch zu entscheiden (dazu „Apotheker Berater“ Nr. 1/2009, S. 1 - KI; Nr. 3/2009, S. 1 - KI). Wir halten Sie über das neue Gesetz und die einzelnen Änderungen auf dem Laufenden.