01.12.2009 | Gesetzgebung
Die ersten Steuersenkungen durch die neue Regierung sind beschlossen
von Dipl.-Finanzwirt (FH) Christian Freischlader, Steuerberater, Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/Oberhausen
Als eine der ersten gesetzgeberischen Maßnahmen hat die neue Regierung das „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“ (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz sollen die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung enthaltenen steuerlichen Maßnahmen des Sofortprogramms umgesetzt werden, die bereits zum 1. Januar 2010 in Kraft treten sollen.
Zeitplan
Das Bundeskabinett hat am 9. November 2009 dem Gesetzesentwurf zugestimmt und die erste Beratung im Bundestag hat bereits am drei Tage später stattgefunden. Nach weiteren Lesungen im Bundestag ist bereits für den 18. Dezember 2009 die Zustimmung im Bundesrat geplant. Hier ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen:
Einkommensteuer
Die Freibeträge für Kinder werden von 6.024 auf 7.008 Euro angehoben. Zugleich wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2010 für jedes Kind um 20 Euro erhöht. Das Kindergeld beträgt dann monatlich für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 Euro.
Es wird (wieder) eine Regelung zur Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro (= geringwertige Wirtschaftsgüter [GWG]) eingeführt. Alternativ wird ein Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro zugelassen, der bisher zwingend vorgeschrieben ist (zur bisherigen Rechtslage „Apotheker Berater“ Nr. 10/2007, S. 12 ff.).
Gewerbesteuer
Der gewerbesteuerliche Hinzurechnungssatz bei Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern wird von 65 auf 50 Prozent reduziert (zur Anrechnung der Gewerbesteuer „Apotheker Berater“ Nr. 9/2007, S. 12 ff.).
Grunderwerbsteuer
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