30.05.2011 | Gesetzgebung
Eckpunkte des neuen Versorgungsgesetzes
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Eckpunkte des neuen Versorgungsgesetzes vorgestellt. Hintergrund der Neuregelung ist der demografische Wandel und die damit einhergehende Überalterung unserer Gesellschaft. Insofern sieht das BMG dringenden Handlungsbedarf, um auch zukünftig eine flächendeckende ärztliche Versorgung zu gewährleisten.
Hierzu werden die Planungsbereiche und Zulassungen von Vertragsärzten neu strukturiert, die Vorgaben für die ärztliche Ausbildung verändert, die Gründung Medizinischer Versorgungszentren nur durch Vertragsärzte und Krankenhäuser neu geregelt, das ärztliche Vergütungssystem regionalisiert und Wirtschaftlichkeitsprüfungen liberalisiert bzw. konkretisiert. Weitere Änderungen sind für das sogenannte Zuweisermarketing geplant, wovon auch Apotheker/innen betroffen sein werden. Das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt an Leistungserbringer im Heilmittelbereich soll durch eine ausdrückliche gesetzliche Regelung präziser und praktikabler gestaltet werden.
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- „Gesellschaftermehrheit bei MVZ zukünftig immer bei Ärzten?“ in: „Apotheker Berater“ - AB - Nr. 3/2010, S. 13
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