26.08.2009 | Immobilien
Fördergebietsabschreibung bei Kaufpreisminderung
Eine nachträgliche Kaufpreisminderung ist kein Ereignis, das auf die bereits geltend gemachte Fördergebietsabschreibung zurückwirkt. Das hat das Finanzgericht München entschieden (rechtskräftiges Urteil vom 18.11.2008, Az: 12 K 2715/08, Abruf-Nr: 091011). Denn anders als reguläre Abschreibungen sollen Sonderabschreibungen den Aufwand nicht periodengerecht verteilen, sondern es ermöglichen, den Aufwand bereits zu einem früheren Zeitpunkt geltend zu machen. Sollte dann im Ergebnis ein zu hoher Aufwand verteilt worden sein, kann das Finanzamt das erst in dem Jahr korrigieren, in dem die Kaufpreisminderung dem Steuerzahler zufließt.
Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 2 | ID 129495