01.02.2007 | Kapitalanlage
Fehlerhafte Aufklärung über Altersvorsorgekosten
Ein Anlageberater haftet auf Schadenersatz, wenn er dem Kunden eine Anlageform empfiehlt, bei der das Risiko einer zusätzlichen Belastung im Alter besteht, obwohl er weiß, dass der Kunde hohe monatliche Versorgungslücken im Alter haben wird. So hatte in einem Fall vor dem Landgericht Berlin die Mitarbeiterin einer Anlageberatungsgesellschaft der Kundin nicht deutlich vor Augen geführt,
- welche Folgen die Kreditfinanzierung einer Fondsbeteiligung über eine fondsgebundene Lebensversicherung hat und
- dass sich die Anlageziele langfristiger Wertzuwachs und Altersvorsorge so nicht erreichen lassen, sondern dass vielmehr eine zusätzliche Belastung im Alter droht.
Die Kundin erhielt deshalb von der Anlageberatung ihre Aufwendungen für Lebensversicherung, Zinszahlungen und die Vermittlungsgebühr nach Abzug der Ausschüttungen der Fondsgesellschaft ersetzt und wurde aus dem Darlehens- und Lebensversicherungsvertrag freigestellt (Urteil vom 21.6.2006, Az: 11 O 707/04, Abruf-Nr: 062621).
Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 2 | ID 84968