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  • 01.12.2007 | Kapitalanlagen

    Freistellungsaufträge gelten automatisch weiter

    Zum 1. Januar 2009 wird die Abgeltungsteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeführt (dazu Beitrag auf S. 11 ff.). Dabei werden der Sparerfreibetrag von 750 Euro und die Werbungskostenpauschale von 51 Euro zu einem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro zusammengelegt. Trotzdem müssen keine neuen Freistellungsaufträge erteilt werden – die bisherigen Aufträge gelten automatisch weiter. Um aber eine optimale Verteilung des Freistellungsvolumens zu erreichen, sollten Sie auch in diesem Jahr Ihre Freistellungsaufträge, Konten und Depots überprüfen und gegebenenfalls ändern. Änderungen oder neue Anträge sind jederzeit kostenlos möglich.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 1 | ID 116206