01.01.2007 | Kapitalanlagen
So prüfen Anleger Jahresbescheinigungen für 2006 auf mögliche Fehler
Seit Anfang Januar versenden inländische Banken und Fondsgesellschaften an ihre Kunden wieder eine Jahresbescheinigung (§ 24c Einkommensteuergesetz). Darin sind alle Geldgeschäfte des Jahres 2006 zu sämtlichen Konten und Depots aufgelistet. Der folgende Beitrag erläutert, wo Tücken und Fehlerquellen in den Jahresbescheinigungen liegen, und sagt Ihnen, worauf Sie als Anleger achten müssen.
Ausfüllhilfe mit Tücken
Die Jahresbescheinigung orientiert sich an den für Kapitalerträge maßgebenden Steuerformularen Anlage KAP, AUS und SO und bietet somit eine echte Ausfüllhilfe für die Steuererklärung. Sie kann aber auch viel Geld kosten, wenn – wie häufiger in den Vorjahren – falsch gerechnet wurde bzw. Einnahmen nicht, falsch oder doppelt zugeordnet wurden.
Hintergrund
Die Steuervorschriften im Bereich der Kapitalanlage sind kompliziert. Die Banken können trotz intensiver Bemühungen und ausgefeilter EDV gar nicht alle berücksichtigen. Dies ist auch dem Gesetzgeber bewusst, so dass die Finanzverwaltung rückwirkend bei den Banken vor Ort die bisherigen Ausstellungspraktiken überprüfen darf. Inwieweit sich diese neue Einsichtnahme auf Kundendaten für den einzelnen Anleger auswirkt, kann erst die Zukunft zeigen.
Das amtliche, für 2006 neu kreierte Formular der Jahresbescheinigung wurde zwar um Hinweise auf mögliche Fehlerquellen erweitert. Die Hinweise betreffen aber noch immer nur einen geringen Teil der möglicherweise falsch ausgewiesenen Daten. Anleger laufen daher weiter Gefahr, überhöhte Angaben oder unberechtigt ausgewiesene Zahlen in die Steuererklärung zu übernehmen und zu hohe Steuern zahlen zu müssen.
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