29.09.2009 | Kfz-Kosten
330 Euro für Rußpartikelfilter jetzt auch als Barzuschuss
Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wurde die steuerliche Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelminderungssystemen (Rußpartikelfilter) über die Kfz-Steuer geregelt. Diesel-Pkw, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen und in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 mit genehmigter Partikelminderungstechnik nachgerüstet werden, erhalten eine befristete Steuerbefreiung im Wert von 330 Euro. Dieser Betrag wurde bislang mit der Kfz-Steuer verrechnet.
Als neue Alternative wurde jetzt eine direkte Förderung eingeführt, sodass der Steuerpflichtige die 330 Euro als Barzuschuss erhalten kann. Die bisherige Fördermöglichkeit über eine zeitlich befristete Kfz-Steuerbefreiung bleibt als Wahlrecht erhalten. Die Abwicklung der direkten Förderung erfolgt nicht über die Finanzämter, sondern über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de). Seit dem 1. September 2009 steht dort für die Antragstellung eine Antragsmaske zur Verfügung (Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 31.7.2009).