01.02.2007 | Kfz-Kosten
BFH beendet Diskussion um Kfz-steuerliche Einstufung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Diskussion um die Kfz-steuerliche Einstufung von Fahrzeugen wie folgt beendet (Beschluss vom 21.8.2006, Az: VII B 333/05, Abruf-Nr: 062762):
- Fahrzeuge mit einem über 2,8 t zulässigen Gesamtgewicht sind nicht automatisch Lkw.
- Ob es sich bei einem Fahrzeug um einen Pkw oder Lkw handelt, bestimmt sich nach dem Erscheinungsbild des Fahrzeugs im Einzelfall. EU-Richtlinien sind für die Einordnung nicht maßgebend.
- Die Einstufung der Verkehrsbehörde hat weder Kfz-steuerlich bindende Wirkung noch lässt sie einen Rückschluss auf die Kfz-steuerliche Einstufung zu. Ausschließlich die Kfz-Steuerstelle ist zur Einstufung befugt.
Für die Einstufung als Pkw ist also entscheidend, wie viele Personen in dem Fahrzeug befördert werden können (maximal neun). Zu berücksichtigen sind die Zahl der Sitzplätze, die Ausstattung des Fonds mit Sitzen und Sicherheitsgurten oder mit für deren Einbau geeigneten Befestigungspunkten, das Fahrgestell, die Motorisierung, die Gestaltung der Karosserie und die Konzeption des Fahrzeugherstellers.
Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 1 | ID 84965