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  • 30.04.2008 | Kindergeld

    Kindergeld für kranke, volljährige Kinder

    Eltern können auch Kindergeld für ein Kind erhalten, das  

    • ohne Arbeitsplatz ist und wegen einer Erkrankung nicht bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet ist,
    • ohne Ausbildungsplatz ist und wegen einer Erkrankung seine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen konnte oder
    • infolge der Erkrankung die Berufsausbildung unterbrechen muss.

    Die Eltern müssen dazu ein entsprechendes amtsärztliches Attest vorlegen. Das Bundeszentralamt für Steuern hat jetzt darauf hingewiesen, dass die Gesundheitsbehörden (zum Beispiel das Gesundheitsamt) verpflichtet sind, die erforderlichen Atteste oder Bescheinigungen auszustellen. Die Kosten dafür müssen die Eltern tragen (Newsletter Familienlastenausgleich, Ausgabe Dezember 2007, Abruf-Nr: 080103).  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 2 | ID 119021