30.10.2009 | Kreditverlängerung
Immobilienkredite: Niedrige Zinssätze sichern
von Wirtschaftsjournalist Michael Vetter, Dortmund
Die je nach Standpunkt realistisch oder übertrieben dargestellte Kreditklemme birgt für Apotheker möglicherweise weitaus mehr Gefahren als bisher angenommen. Durch die zunehmende Diskussion über das zurückhaltende Verhalten der Banken bei der Kreditvergabe vor allem an Kleinbetriebe, droht ein möglicherweise noch brisanteres Finanzierungsthema in den Hintergrund zu geraten: Die in den kommenden Jahren anstehenden Verlängerungen von Immobilienkrediten. Vor allem Apothekeninhaber, die ihre privaten Immobilien finanziert haben, sollten sich insofern auf schwierige Kreditgespräche einstellen.
Bei Problemen: Forward-Darlehen bringen die Lösung
Grundsätzlich sollte zunächst davon ausgegangen werden, dass einer Kreditverlängerungen in den meisten Fällen nichts im Wege steht. Gerade bei langfristigen Finanzierungen mit bisher einwandfreiem Zahlungsverhalten werden die Bankinstitute bereit sein, die bisherige Geschäftsverbindung wie gewohnt aufrecht zu erhalten.
Behalten jedoch die Pessimisten Recht - und dies ist keineswegs auszuschließen - so muss auch in diesem Bereich mit entsprechenden Finanzierungsengpässen gerechnet werden. Apothekeninhaber, die zumindest halbwegs auf „Nummer sicher“ gehen und möglicherweise schwieriger werdende Kreditgespräche vermeiden wollen, sollten sich bereits heute mit diesem Thema befassen - auch wenn der Ablauftermin des jeweiligen Darlehens noch längst nicht in Sichtweite ist. Die Möglichkeit dazu bieten so genannte „Forward-Darlehen“ (auch Vorausdarlehen genannt).
Forward-Darlehen
Auch wenn Ihr Darlehen noch wenige Monate oder Jahre läuft, können Sie sich bereits heute Ihre Anschlussfinanzierung sichern - zum aktuell günstigen Zinssatz von etwa vier Prozent pro Jahr. Ihr ursprüngliches Darlehen läuft unverändert weiter und wird mit dem Ende der Zinsbindung vom Forward-Darlehen abgelöst. Unabhängig von der zwischenzeitlichen Entwicklung der Hypothekenzinsen sind Zinssatz und Ratenhöhe der Anschlussfinanzierung somit bereits festgelegt. Je nach Kreditgeber sind Forward-Darlehen mit Vorlaufzeiten von bis zu etwa fünf Jahren möglich. |
Allerdings ist diese Absicherung nicht kostenlos. Im Unterschied zu Immobiliendarlehen, die unmittelbar zur Verfügung gestellt werden, muss für Forward-Darlehen ein Zinsaufschlag gezahlt werden. Dabei gilt der Grundsatz: je länger die Vorlaufzeit, desto höher der Aufschlag. Zur besseren Orientierung ein ungefährer Anhaltspunkt: Während der Aufschlag bei einer Vorlaufzeit von einem Jahr derzeit je nach Anbieter und Zinsbindung etwa 0,2 Prozent beträgt, steigt er bei einer Vorlaufzeit von vier Jahren auf etwa 1 Prozent an. Da dieser Preis in den meisten Fällen als eine Art „Versicherungsprämie“ verstanden wird, ist er von Seiten des Apothekers in aller Regel vertretbar. Dies gilt umso mehr, da der Aufschlag zwischen Bank und Kunde verhandelbar ist und eben auf einen Zinssatz aufgeschlagen wird, der seinerseits bereits wie erwähnt günstig ist.
Strategische Entscheidung des Apothekeninhabers
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