02.07.2009 | Lebensversicherung
Darlehenszinsen zur Finanzierung der LV-Prämien abziehbar
Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung der Beiträge für eine Kapitallebensversicherung sind als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abziehbar, wenn die Versicherung als Bestandteil eines einheitlichen Konzepts zur Finanzierung der Anschaffungskosten von Vermietungsobjekten dient (Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.2.2009, Az: IX R 62/07, Abruf-Nr: 091457).
Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 2 | ID 128170