02.07.2009 | Lebensversicherung
Zu früher Rückkauf der LV führt zur Besteuerung der Zinsen
Aus Liquiditätsgründen wird die vertragliche Laufzeit von Lebensversicherungen häufig nicht durchgehalten. Die Versicherung wird vorzeitig gekündigt und von der Gesellschaft zurückgekauft, was jedoch für den Verkäufer finanzielle und steuerliche Nachteile mit sich bringt. In der Regel ist der von der Versicherung gezahlte Rückkaufwert niedriger als die Summe der bis dahin eingezahlten Beiträge.
Doch damit nicht genug: Nach dem Finanzgericht Niedersachsen gilt bei Kapitallebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen und vor Ablauf von zwölf Jahren zurückgekauft werden, dass die angesparten Zinsen voll steuerpflichtig sind (Urteil vom 18.11.2008, Az: 12 K 10521/05, Abruf-Nr: 090906). Dabei komme es nicht auf die Kündigungsmotivation des Kunden an. Im Fall dort wollte der Kunde Verluste vermeiden, weil er eine Insolvenz des Versicherers befürchtete.