01.10.2008 | Lohnsteuer
„Finanzamtssichere“ Tankgutscheine
Die Ausgabe von Tankgutscheinen an Arbeitnehmer ist in Anbetracht hoher Spritpreise beliebter denn je - lohnsteuerlich können sie sich aber zu einer tickenden Zeitbombe entwickeln. Das zeigt eine aktuelle Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Hannover, die verschiedene Gutscheinmodelle unter die Lupe genommen hat (Verfügung vom 24.4.2008, Az: S 2334-281-StO 212, Abruf-Nr: 081773). Lesen Sie, welche Modelle der Fiskus anerkennt und wie Apotheker als Arbeitgeber diese richtig in der Praxis umsetzen können.
Grundsätze zum Warengutschein
Arbeitnehmer können monatliche Gutscheine vom Arbeitgeber erhalten. Sie bleiben lohnsteuer- und sozialabgabenfrei, wenn die Sachbezüge insgesamt monatlich 44 Euro nicht übersteigen. Maßgebend ist der Preis an dem Tag, an dem der Gutschein ausgegeben wird.
Beachten Sie: Bei den 44 Euro handelt es sich um eine Freigrenze. Übersteigt der Wert des Gutscheins die Freigrenze, ist der gesamte Sachbezug lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig. Für die Prüfung, ob der Wert des Gutscheins die Freigrenze einhält oder überscheitet, wird auf den Zeitpunkt abgestellt, zu dem der Arbeitnehmer den Gutschein ausgehändigt bekommt. Die Höhe des geldwerten Vorteils ist somit anhand des Literpreises am Ausgabetag zu ermitteln.
Praxistipp: Bei der Bewertung des Vorteils kann die Vereinfachungsregelung in R 8.1 Abs. 2 S. 9 Lohnsteuerrichtlinien angewendet werden. Danach kann ein Ansatz mit 96 Prozent des Endpreises am Abgabeort erfolgen.
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