01.03.2007 | Lohnsteuer
Parkplatzgestellung durch Arbeitgeber ist lohnsteuerfrei
Stellt der Apotheker seinen Mitarbeitern unentgeltlich Parkplätze zur Verfügung, handelt es sich weiterhin nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Finanzverwaltung hält an dieser lohnsteuerlichen Behandlung trotz gegenteiliger Rechtsprechung einzelner Finanzgerichte fest (Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 29.8.2006, Az: S 2334 – 61 – V B 3, Abruf-Nr: 063787).
Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 2 | ID 84990