22.01.2008 | Lohnsteuer und Sozialversicherung
Sachbezugswerte für 2008
Seit dem 1. Januar 2008 gelten die amtlichen Sachbezugswerte für „Freie Unterkunft“ – genauso wie die Sachbezugswerte für „Freie Verpflegung“ – einheitlich für das gesamte Bundesgebiet. 2008 gelten die Werte aus 2007 unverändert weiter. Der monatliche Gesamtsachbezug (Vollverpflegung und Unterkunft) beträgt 2008 somit bundeseinheitlich 403 Euro. Im Einzelnen gilt:
Sachbezugswerte „Freie Verpflegung“ | ||||
| Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Gesamt |
Monatlich | 45,00 Euro | 80,00 Euro | 80,00 Euro | 205,00 Euro |
Täglich | 1,50 Euro | 2,67 Euro | 2,67 Euro | 6,84 Euro |
Sachbezugswerte „Freie Unterkunft“ |
| Beschäftigte allgemein | Jugendliche und Azubis |
Monatlich | 198,00 Euro | 168,30 Euro |
Täglich | 6,60 Euro | 5,61 Euro |
Leser-Service: Die Sachbezugswerte „Freie Unterkunft“ beziehen sich auf eine allgemeine Unterkunft, die mit einem Beschäftigten belegt ist. Die Werte für die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft und für die Belegung mit mehreren Beschäftigten finden Sie im Online-Service „myIWW“ (www.iww.de) unter „Arbeitshilfen“.