05.01.2009 | Lohnsteueranmeldung
Muster der „Lohnsteuer-Anmeldung 2009“ veröffentlicht
Das BMF hat das Muster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2009“ veröffentlicht (Abruf-Nr: 082988). Ab 2009 ist die pauschale Lohnsteuer nach § 37b Einkommensteuergesetz gesondert auszuweisen (Zeile 19, Kennziffer 44). Die Summe der pauschalen Lohnsteuer in der Zeile 18 (Kennziffer 41) ist dann ohne die Pauschalsteuer nach § 37b EStG auszuweisen.
Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 2 | ID 123561