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  • 01.11.2007 | Lohnsteuerpauschalierung

    Keine Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen

    Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Steuersatzes im Rahmen der Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Abs. 1 Einkommensteuergesetz werden die auf den Lohnsteuerkarten eingetragenen Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.7.2007, Az: VI R 48/03, Abruf-Nr: 072638).  

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 2 | ID 114362