01.11.2007 | Lohnsteuerpauschalierung
Keine Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen
Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Steuersatzes im Rahmen der Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Abs. 1 Einkommensteuergesetz werden die auf den Lohnsteuerkarten eingetragenen Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.7.2007, Az: VI R 48/03, Abruf-Nr: 072638).
Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 2 | ID 114363