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  • 01.06.2005 | Mietrecht

    Der Mietvertrag über Apothekenräume: Vorsicht Falle! (Teil 3)

    von Rechtsanwalt Dr. Valentin Saalfrank, Rechtsanwälte Dr. Saalfrank & Zimmer, Köln

    Der folgende dritte Teil des Beitrages zum Apothekenmietvertrag erläutert unter anderem die wichtigen Regelungen zu den Erhaltungs- bzw. Instandsetzungspflichten während und bei Ende des Mietverhältnisses. Die Teile 1 und 2 des Beitrages stehen Ihnen im Onlineservice für Apotheker zur Verfügung. Nach Abschluss der Beitragsserie mit der nächsten Ausgabe wird dann der komplette Mustervertrag mit Anmerkungen als zusammenhängendes Dokument im Onlineservice abrufbar sein.  

     

     

    § 9 Außenwerbung 

    Der Mieter ist berechtigt, an dem Gebäude eine Außenwerbung auf eigene Kosten im Rahmen des gesetzlich Zulässigen anzubringen. Baurechtliche und bauordnungsrechtliche Vorschriften sowie Regelungen des Denkmalschutzes sind einzuhalten.  

     

    Anmerkungen: Grundsätzlich ist der Apotheker auch ohne ausdrückliche Regelung entsprechend der örtlichen Gepflogenheiten zur Außenwerbung berechtigt. Um Konflikte zur Frage der üblichen Werbung möglichst auszuschließen, ist jedoch eine präzise Vereinbarung, die Art, Umfang und Ort der jeweiligen Werbeträger beinhalten sollte, zu empfehlen. Die Anbringung des Apothekenzeichens ist bei Apotheken immer ohne weiteres möglich.  

     

    § 10 Konkurrenzschutz 

    Der Vermieter verpflichtet sich, im gleichen Haus oder in anderen ihm gehörenden bzw. von ihm vermieteten Räumen im Umkreis von … Metern/Kilometern keine Geschäftsräume an solche Betreiber zu vermieten, die den Vertrieb von Waren beabsichtigen, welche zum apothekenüblichen Sortiment zählen. Hierzu gehören neben Arzneimitteln die in § 25 ApoBetrO genannten Waren, also insbesondere  

     

    • Medizinprodukte, Mittel sowie Gegenstände und Informationsträger, die der Gesundheit von Menschen und Tieren mittelbar oder unmittelbar dienen oder diese fördern, Prüfmittel, Chemikalien, Reagenzien, Laborbedarf, Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel sowie Mittel zur Aufzucht von Tieren.