01.06.2005 | Mietrecht
Der Mietvertrag über Apothekenräume: Vorsicht Falle! (Teil 3)
Der folgende dritte Teil des Beitrages zum Apothekenmietvertrag erläutert unter anderem die wichtigen Regelungen zu den Erhaltungs- bzw. Instandsetzungspflichten während und bei Ende des Mietverhältnisses. Die Teile 1 und 2 des Beitrages stehen Ihnen im Onlineservice für Apotheker zur Verfügung. Nach Abschluss der Beitragsserie mit der nächsten Ausgabe wird dann der komplette Mustervertrag mit Anmerkungen als zusammenhängendes Dokument im Onlineservice abrufbar sein. |
§ 9 Außenwerbung Der Mieter ist berechtigt, an dem Gebäude eine Außenwerbung auf eigene Kosten im Rahmen des gesetzlich Zulässigen anzubringen. Baurechtliche und bauordnungsrechtliche Vorschriften sowie Regelungen des Denkmalschutzes sind einzuhalten. |
Anmerkungen: Grundsätzlich ist der Apotheker auch ohne ausdrückliche Regelung entsprechend der örtlichen Gepflogenheiten zur Außenwerbung berechtigt. Um Konflikte zur Frage der üblichen Werbung möglichst auszuschließen, ist jedoch eine präzise Vereinbarung, die Art, Umfang und Ort der jeweiligen Werbeträger beinhalten sollte, zu empfehlen. Die Anbringung des Apothekenzeichens ist bei Apotheken immer ohne weiteres möglich.
§ 10 Konkurrenzschutz Der Vermieter verpflichtet sich, im gleichen Haus oder in anderen ihm gehörenden bzw. von ihm vermieteten Räumen im Umkreis von … Metern/Kilometern keine Geschäftsräume an solche Betreiber zu vermieten, die den Vertrieb von Waren beabsichtigen, welche zum apothekenüblichen Sortiment zählen. Hierzu gehören neben Arzneimitteln die in § 25 ApoBetrO genannten Waren, also insbesondere
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig