01.12.2005 | Ordnungswidrigkeit
Mobiltelefon: Auch Ablesen kostet Bußgeld
Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy während der Autofahrt wird mit Bußgeld bestraft. Auch wer sein Mobiltelefon während der Fahrt in die Hand nimmt – und sei es nur, um die Uhrzeit auf dem Display mit der auf seiner Armbanduhr zu vergleichen –, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das „Handy-Verbot am Steuer“ erstreckt sich über „sämtliche Bedienfunktionen“ einschließlich der des „Organizer“. Nur wer beim Telefonieren beide Hände frei hat, darf das Mobil- oder Autotelefon nutzen. So braucht man mit einer Freisprechanlage nicht den Hörer aufzunehmen oder zu halten (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 6.7.2005, Az: 2 Ss OWi 177/05, Abruf-Nr: 052323).
Quelle: Ausgabe 12 / 2005 | Seite 2 | ID 85178