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  • 29.09.2009 | Personal

    Betriebliche Berufsausbildung als Investition in die Zukunft der Apotheke

    Lehrlinge machen Arbeit und sind teuer. Man muss ihnen alles erklären, sie stehen im Weg herum, machen fatale Fehler und müssen dafür auch noch bezahlt werden. Soweit das Klischee. Die Wirklichkeit (in der Apotheke) sieht natürlich anders aus.  

    Gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis

    Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) untersucht seit Jahren das Kosten-Nutzen-Verhältnis in der betrieblichen Berufsausbildung. Für die Ausbildung in den Freien Berufen - also in Anwaltskanzleien, Arztpraxen oder Apotheken - ergibt sich dabei ein sehr positives Bild: Hier trägt sich eine Ausbildung fast selbst. Personalkosten durch Auszubildendenvergütung und Zeitaufwand der Ausbilder amortisieren sich bereits durch die Arbeitsleistung der Auszubildenden. Durchschnittlichen Bruttokosten von 12.958 Euro steht eine Arbeitsleistung der Auszubildenden im Wert von 12.691 Euro gegenüber. Die Nettokosten liegen also bei wenigen Hundert Euro. In den medizinischen Ausbildungsberufen ergibt sich sogar ein Gewinn.  

     

    Praxistipp: Die Ausbildungszeit selbst ist also im besten Fall ein Nullsummenspiel. Die Investition in die Ausbildung lohnt sich vor allem dann, wenn die selbst herangezogenen und mit dem Betrieb vertrauten Fachkräfte übernommen werden.  

    Fachkräfte rekrutieren ist teurer als selbst ausbilden

    Für die Rekrutierung einer neuen Fachkraft auf dem Arbeitsmarkt rechnet das BiBB mit durchschnittlichen Kosten von 4.214 Euro. Diese verteilen sich auf das Bewerbungsverfahren und die nötige Weiterbildung in der Einarbeitungszeit, aber auch und vor allem auf die anfänglichen Leistungsunterschiede zu einer bereits im Betrieb akklimatisierten Fachkraft. Das Fazit beim Vergleich der BiBB-Kennziffern spricht eindeutig für die Berufsausbildung als Rekrutierungsinstrument. Die realen Kosten der Rekrutierung einer Fachkraft liegen bis zu 4.000 Euro über den Kosten einer eigenen Ausbildung.  

    Ausbildung in der Apotheke:
    Pharmazeutisch-Kaufmännische Angestellte (PKA)

    Der Ausbildungsberuf der Pharmazeutisch-Kaufmännischen Angestellten (PKA) ist in einer eigenen Rechtsverordnung verbindlich geregelt. Diese „Verordnung über die Berufsausbildung zum pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten/zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten“ (PharmKfmAusbV) kann in der aktuell gültigen Fassung über www.bundesrecht.juris.de abgerufen werden. Die Ausbildungsvergütung ist im Rahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter geregelt.