01.09.2006 | Preisangabe
Flugreise: Endpreis muss Kreditkartengebühr beinhalten
Kann der Reisende einen Flug über das Internet nur bei Zahlung mit Kreditkarte buchen und wird dafür eine Kreditkartengebühr erhoben, so muss diese bei der Werbung in den Endpreis mit eingerechnet werden. Denn ein Anbieter von Waren oder Dienstleistungen hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). Kann ein Kunde entgegen einem anderslautenden Werbetext eine Leistung nur gegen Zahlung von zusätzlichen Kreditkartenkosten vornehmen, müssen diese als zwingende Preisbestandteile in den Preis mit eingerechnet werden (Landgericht Berlin, Urteil vom 3.8.2005, Az: 97 O 62/04).
Praxistipp: Wird gegen diese Bestimmung verstoßen, verhält sich der Reiseveranstalter wettbewerbswidrig und kann auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für ein Reisebüro, das entsprechende Werbung betreibt.