07.01.2008 | Schuldzinsen
Gemischt genutzte Gebäude richtig finanzieren
Um den Schuldzinsenabzug bei gemischt privat und betrieblich genutzten und teilweise fremdfinanzierten Gebäuden zu optimieren, müssen die Gebäudeteile getrennt finanziert werden. Eine Aufteilung sollte aber auch erfolgen, wenn zu Beginn das ganze Gebäude zur Einkünfteerzielung verwendet wird und die Schuldzinsen somit voll abziehbar sind. Dient später ein Teil nicht mehr der Einkünfteerzielung – zum Beispiel wegen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken –, kann eine unterlassene Aufteilung und Zuordnung nicht nachgeholt werden. Das gilt auch, wenn zwischenzeitlich eine Umschuldung erfolgt ist und das neue Darlehen somit dem Gebäudeteil zugeordnet werden könnte, der noch der Einkünfteerzielung dient (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 5.3.2007, Az: IX B 2/07, Abruf-Nr: 071848).