01.12.2005 | Sozialversicherung/Lohnsteuer
Voraussichtliche Sachbezugswerte 2006
Die Sachbezugsverordnung bestimmt für Zwecke der Sozialversicherung und der Besteuerung den Wert der Sachbezüge, die Arbeitnehmer als Teil ihres Arbeitsentgeltes erhalten. Es ist davon auszugehen, dass die Sachbezugswerte 2006 wie folgt wirksam werden: Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung und Unterkunft soll in den alten Bundesländern 399,20 Euro (2005: 394,50 Euro) und in den neuen Bundesländern 384,70 Euro (2005: 378,30 Euro) betragen. Davon entfallen im gesamten Bundesgebiet auf die Verpflegung (= Frühstück, Mittagessen und Abendessen) einheitlich monatlich 202,70 Euro (2005: 200,30 Euro). Die Unterkunft soll in Westdeutschland mit 196,50 Euro (2005: 194,20 Euro) und in den neuen Bundesländern mit 182,00 Euro (2005: 178,00 Euro) bewertet werden.