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  • 26.02.2008 | Spekulationsgeschäfte

    Besteuerung von Gewinnen ab 1999 verfassungsgemäß

    Nach dem Bundesfinanzhof (BFH) ist die Besteuerung von Spekulationsgewinnen ab 1999 trotz der von Steuerexperten geäußerten Zweifel verfassungsgemäß (Beschluss vom 19.12.2007, Az: IX B 219/07, Abruf-Nr: 080184). Begründung: Das nachträglich rückbezüglich eingeführte Kontenabrufverfahren gewährleistet eine verbesserte Überprüfung auch für die Jahre ab 1999, sodass nicht mehr von einem strukturellen Vollzugsdefizit ausgegangen werden kann. Der BFH schließt sich damit seiner bereits in 2005 geäußerten Auffassung an (Urteil vom 29.11.2005, Az: IX R 49/04, Abruf-Nr: 060124).  

    Wichtig: Der Revisionskläger hat damals Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegt, über die noch nicht entschieden ist (Az: 2 BvR 294/06). Das Finanzamt lässt Einsprüche bis zur Entscheidung des BVerfG zwar unbearbeitet liegen (Ruhen des Verfahrens nach § 363 AO). Trotzdem haben Steuerzahler keinen Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung der auf Spekulationsgewinne für die Jahre ab 1999 zu zahlenden Einkommensteuer. Sie müssen die Spekulationssteuer sofort zahlen und erhalten sie nur im Falle einer positiven BVerfG-Entscheidung zurück.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 2 | ID 117788