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  • 01.06.2006 | Spekulationsgeschäfte

    BVerfG muss über das Jahr 1999 entscheiden

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Besteuerung privater Spekulationsgeschäfte seit 1999 für verfassungsgemäß, weil die Finanzverwaltung durch den Kontenabruf bessere Kontrollmöglichkeiten habe und insofern kein Vollzugsdefizit mehr bestehe (Urteil vom 29.11.2005, Az: IX R 49/04; Abruf-Nr: 060124). Der vor dem BFH unterlegene Steuerzahler wehrt sich mit einer Verfassungsbeschwerde (Az: 2 BvR 294/06).  

    Praxistipp: Steuerbescheide ergehen in Bezug auf Spekulationsgewinne ab 1999 nur vorläufig. Weil gegen das Urteil des BFH Verfassungsbeschwerde eingelegt worden ist, ändert sich an diesem Zustand vorerst nichts. Anleger, die eine Aussetzung der Vollziehung beantragt haben, sollten diesen Antrag zurücknehmen (denn hier besteht das Risiko, später jährlich sechs Prozent Zinsen bezahlen zu müssen). Der Fall an sich sollte aber offen gehalten werden.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 1 | ID 110788