01.01.2006 | Steuer-Erklärung
Nach AdV Verzinsung der Steuererstattung
Ergeht ein Steuerbescheid erst 15 Monate nach Ende des betreffenden Steuerjahres, wird eine Steuernachforderung oder -erstattung ab dem 16. Monat mit monatlich 0,5 Prozent verzinst. Der Bundesfinanzhof hatte insofern über folgende Konstellation zu entscheiden (Urteil vom 19.4.2005, Az: VIII R 12/04, Abruf-Nr: 052145):
Das Finanzamt hatte zunächst eine zu hohe Steuer festgesetzt. Der Steuerzahler zahlte zwar die geforderte Steuer, legte aber Einspruch ein. Mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) holte er sich die zu viel gezahlte Steuer vorläufig zurück. Später wurde sein Einspruch zu seinen Gunsten entschieden und das Finanzamt erließ einen geänderten Steuerbescheid. Das Finanzamt musste außerdem den Betrag verzinsen, den es wegen der AdV zurücküberwiesen hatte. Zinsen musste das Finanzamt aber nur für die Zeit zahlen, in der es das Geld tatsächlich hatte.