07.01.2008 | Steueränderungen 2008
Viele Neuerungen haben Einfluss auf die Geldanlage
Anfang 2007 war es der gekürzte Sparerfreibetrag und 2009 kommt die Abgeltungsteuer – im Zwischenjahr 2008 gibt es keine so gravierenden Änderungen, aber eine Vielzahl von Neuerungen mit Einfluss auf die Geldanlage. Hier die 17 wichtigsten für die Praxis.
Übersicht: Neuerungen 2008 für Geldanlagen
Stichwort | Neuerung |
Aktien | Inländische AG zahlen auf ihre Gewinne ab 2008 rund 10 Prozent weniger Körperschaft- und Gewerbesteuer. Somit erhöht sich der ausschüttungsfähige Nettogewinn für ihre Aktionäre. Das wird jedoch in einem zweiten Schritt abgefangen, weil es für die ab 2009 anfallenden Dividenden kein Halbeinkünfteverfahren mehr gibt und der Werbungskostenabzug entfällt. |
Beteiligung | Durch das Wagniskapitalbeteiligungsgesetz werden junge Personengesellschaften gefördert, die ihr Eigenkapital in nicht börsennotierte Zielfirmen innerhalb des EWR-Raums anlegen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Private Equity Fonds sind Mindesttranchen von 50.000 Euro vorgesehen, um einen Vertrieb an Kleinanleger auszuschließen. Die Gesellschaften werden steuerlich gefördert, indem ihre Tätigkeit zum Beispiel als vermögensverwaltend eingestuft wird. |
Dauernde Last | Die steuerliche Förderung der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG gilt nicht mehr beim Kapitalvermögen. Damit ist der Sonderausgabenabzug bei Sparguthaben, Wertpapieren oder Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bei ab 2008 getroffenen Vereinbarungen nicht mehr möglich. Im Gegenzug muss der Empfänger auch keine sonstigen Einnahmen mehr versteuern. |
Erbschaft | Ab 2008 gilt ein neues Erbschaftsteuerrecht. Weil Wertpapiere und Sparguthaben ohnehin mit dem aktuellen Kurswert oder Kontostand erfasst werden, ändert sich an der Bemessungsgrundlage nichts. An Kinder, Ehegatte und Enkel verschenkte oder vererbte Gelder kosten ab 2008 weniger Steuer, weil die Freibeträge steigen und die Tarife sinken. Umgekehrt ist es bei weit entfernt oder nicht Verwandten. Hier steigen die Freibeträge höchstens minimal und die Steuersätze erhöhen sich deutlich. Die verschenkte noch nicht fällige Lebensversicherung darf nicht mehr mit zwei Drittel der einbezahlten Prämien in die Steuerrechnung eingehen. |
Geschlossene Fonds | Gewerbliche geschlossene Beteiligungen wie Alternativenergie-, Medien-, Leasing- oder Lebensversicherungsfonds müssen die Unternehmensteuerreform 2008 für die Renditekalkulation beachten. Hier greifen geänderte AfA-Regeln, die entfallende Ansparrücklage sowie die neue Gewinnhinzurechnung bei der Gewerbesteuer. Für Anleger bedeutet das geringere Anfangsverluste und entsprechend kleinere Gewinne in der Folgezeit. |
Gesellschaftsanteile | Wer an einer GmbH oder AG zu mindestens einem Prozent beteiligt ist, kann von seinem Verkaufsgewinn einen Freibetrag abziehen. Der steigt beim Verkauf 2008 von 9.060 auf 20.000 Euro. |
GmbH-Kredit | Gibt ein zu mehr als 25 Prozent an einer GmbH Beteiligter seiner Gesellschaft ein Darlehen, kommt es öfter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Das gilt vor allem bei unüblichen Konditionen, Gewinnminderungen aus Teilwertabschreibungen, Ausfall und Verzicht bei Gesellschafterdarlehen sowie Aufwendungen des Gesellschafters durch die Inanspruchnahme aus Sicherheiten oder Bürgschaften. Folge: Die GmbH kann keine Betriebsausgaben absetzen und der Gesellschafter muss dennoch Kapitaleinnahmen versteuern. |
Kontenabruf | Sozialbehörden müssen jetzt für einen Kontenabruf nicht mehr den Umweg über die Finanzämter gehen. Damit könnte die Hemmschwelle für die Suche nach unbekannten Bankverbindungen sinken und die Anzahl der Abfragen deutlich steigen. Erstmals darf der Abruf auch zur Prüfung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gestellt werden. |
Meldepflichten | Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer, Rechts- und Patentanwälte und Notare können sich bei ihren Mitteilungsverpflichtungen aus der EU-Zinsrichtlinie nicht mehr auf ein Auskunftsverweigerungsrecht berufen. |
Pauschaltarif | Beteiligte an gewerblichen geschlossenen Fonds können ab 2008 auf Antrag einen Einkommensteuersatz von 28,25 Prozent in Anspruch nehmen, was für Anleger mit hoher Progression interessant ist. Weil sich dieses Angebot nur auf nicht entnommene Fondsgewinne bezieht, müssen die Fonds ihre Erträge thesaurieren. Derzeit schütten sie üblicherweise zügig aus. Neue Angebote für Vermögende sind aber zu erwarten. Die Nachversteuerung erfolgt dann erst mit der späteren Ausschüttung in der Zukunft. |
Quellensteuer | Im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie steigt der Quellensteuer-Satz ab dem 1. Juli 2008 von 15 auf 20 Prozent. Der Einbehalt lässt sich über die heimische Steuererklärung verrechnen, wenn auch die entsprechenden Auslandseinkünfte deklariert werden. |
REITs | Bei ausländischen Immobilienaktien entfällt das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden beim Zufluss ab dem 1. Januar 2008. Bei Inlandspapieren galt die halbe Steuerfreiheit nie. |
Rente | Die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der privaten kapitalgedeckten Altersversorgung werden bei im Jahr 2008 neu hinzu kommenden Rentnerjahrgängen mit 56 (statt 54 Prozent im Jahr 2007) besteuert. |
„Riester“ | Bei der „Riester-Rente“ steigt die Grundzulage pro Sparer von 114 Euro auf den Endstufenbetrag von 154 Euro. Für den eigenen Nachwuchs erhöht sich die Kinderzulage von 138 auf 185 Euro jährlich. Bei Gutverdienern wirkt die zusätzliche Entlastung über den Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 (zuvor 1.575) Euro. Für jedes ab 2008 geborene Kind sollen 300 Euro pro Jahr aufs „Riester-Konto“ fließen. Direkt Förderberechtigte unter 21 Jahren erhalten ab 2008 einmalig eine Bonuszahlung von 100 Euro beim Abschluss eines „Riester-Vertrags“. |
„Rürup“ | Das Abzugsvolumen bei der Basisversorgung (Sonderausgaben-Abzug) wird ab 2008 auch bei Gesellschafter-Geschäftsführern gekürzt, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung erwerben. Hier kommt es wie zuvor schon bei Beamten zu einer fiktiven Kürzung um den Beitrag zur Rentenversicherung, weil sie insoweit keine eigenen Leistungen zur Altersvorsorge erbringen. |
Versicherung | Kunden erhalten mehr Verbraucherschutz und bei Lebensversicherungen Anspruch auf angemessene Beteiligung an den erwirtschafteten Überschüssen. Die Versicherer müssen die stillen Reserven offenlegen und den Versicherten jährlich über den auf ihn entfallenden Teil unterrichten. Die Hälfte der durch Beiträge erwirtschafteten stillen Reserven ist bei Vertragsende auszuzahlen. Der Rückkaufwert von Lebensversicherungen ist bei nach 2007 abgeschlossenen Verträgen nach dem Deckungskapital der Versicherung zu berechnen, auch wenn die Police vorzeitig beendet wird.
Um Einbußen bei frühen Kündigungen abzumildern, werden die Abschlusskosten für ab dem 1. Januar 2008 abgeschlossene Verträge bei Stornierung auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt. Der Rückkaufwert fällt damit zu Beginn höher aus. |
Vorsorgeaufwand | Beitragszahler können ihre Vorsorgebeiträge zur Rentenversicherung, zur berufsständischen Versorgungseinrichtung und zur „Rürup-Rente“ 2008 mit 66 (statt 64 Prozent im Jahr 2007) absetzen. Damit steigt die abzugsfähige Höchstgrenze um 400 auf 13.200 Euro pro Person und auf 26.400 Euro für Ehepaare – unabhängig vom Einzahlenden. Gleichzeitig erhöht sich die Vorsorgepauschale um 2 auf 16 Prozent. |