23.07.2008 | Steuererklärung
Abgabe nicht auf Diskette möglich
Trotz der Erleichterungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung auf Diskette wegen amtlich vorgeschriebener Vordrucke nicht erlaubt. Es ist dem Steuerpflichtigen zuzumuten, das auf der Diskette befindliche Dokument auszudrucken und seinen Inhalt der Behörde zu übermitteln (FG Saarland, Urteil vom 7.2.2008, Az: 2 K 2219/06, Abruf-Nr: 081755).
Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 1 | ID 120517