30.07.2009 | Steuererklärung
Keine Aussetzungszinsen bei erfolgreichem Einspruch
Hat das Finanzamt einen angefochtenen Steuerbescheid in vollem Umfang ausgesetzt, obwohl nur ein Teil der Steuerforderung strittig war, und ist der Rechtsbehelf am Ende erfolgreich, kann das Finanzamt für den Rest der Steuerforderung keine Aussetzungszinsen verlangen (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2008, Az: 12 K 2457/07, Abruf-Nr. 091136, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof, Az: X B 19/09).
Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 1 | ID 128788