Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.11.2005 | Steuererklärung

    Von Prozessen anderer Steuerzahler profitieren

    Allein vor dem Bundesfinanzhof (BFH) sind ständig mehr als 3.000 Revisionen anhängig. Wenn darunter ein Rechtsstreit ist, der für Sie interessant ist, weil er einen Sachverhalt in Ihrer Apotheke betrifft, können Sie von dessen günstigem Ausgang wie folgt profitieren:  

    Sich auf Musterverfahren berufen

    Sie können beim Finanzamt gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen und sich dabei auf andere Verfahren berufen, die beim BFH, dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder dem Europäischen Gerichtshof anhängig sind. Ihren Einspruch müssen Sie in diesem Fall nicht einmal begründen. Es genügt, wenn Sie sich auf das Muster-Verfahren beziehen und das Aktenzeichen des Gerichts angeben. So können Sie quasi als Trittbrettfahrer von den Prozessen anderer Steuerzahler profitieren, ohne selbst ein Prozesskostenrisiko einzugehen. Das Finanzamt lässt Ihren Einspruch dann zunächst ruhen. Entscheidet das Gericht in dem Parallelfall zu Gunsten des Steuerzahlers, wird auch Ihr Steuerbescheid zu Ihren Gunsten abgeändert.  

     

    Hinweis: Ist Ihr Steuerbescheid bereits rechtskräftig geworden, weil Sie selbst keinen Einspruch eingelegt haben, wirkt sich ein positives Urteil allerdings nicht zu Ihren Gunsten aus.  

    Steuerbescheide unter Vorläufigkeitsvermerk

    Es gibt Steuerbescheide, die wegen anhängiger Steuerverfahren nach § 165 Abgabenordnung bereits von Amts wegen vorläufig sind. Mit den amtlichen Hinweisen wollen die Finanzämter eine Flut von Einsprüchen vermeiden. In den in Ihrem Steuerbescheid aufgeführten Punkten brauchen Sie deshalb keinen Einspruch mehr einzulegen; der Steuerbescheid bleibt insoweit bis zu einer endgültigen Entscheidung durch die Gerichte offen. Fällt das Urteil positiv aus, wird Ihr Steuerbescheid automatisch abgeändert. Die aktuelle Liste des Bundesfinanzministeriums nebst Erläuterungen steht Ihnen im IWW-Online-Service zur Verfügung und enthält folgende Punkte:  

     

    • Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen
    • Beiträge zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten
    • Private Veräußerungs- und Termingeschäfte ab 1999
    • Haushaltsfreibeträge für 2002 und 2003
    • Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte
    • Behindertenpauschbetrag
    • Regelungen des Haushaltsbegleitgesetzes
    • Auswirkungen der Abgeordnetenpauschale
    • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Aktuelle, für Apotheker interessante Verfahren