02.12.2008 | Umsatzsteuer
Die nicht ordnungsgemäße Rechnung
gefährdet den Vorsteuerabzug
von Diplom-Finanzwirt (FH) Christian Freischlader, Steuerberater, Dr. Schmidt und Partner, Koblenz-Dresden-Oberhausen
In letzter Zeit tauchen vermehrt Fälle auf, in denen sich die Prüfer der Finanzverwaltung ausführlich mit dem ausgeprägten Formalismus der Vorschriften über eine ordnungsgemäße Rechnung nach §§ 14 ff. Umsatzsteuergesetz (UStG) auseinandersetzen. Dadurch erfolgen zum Teil erhebliche Vorsteuer-Rückforderungen durch die Finanzverwaltung. Dies ist zugleich mit viel Aufwand für die betroffenen ApothekerInnen verbunden, die sich um eine korrigierte Rechnung von dem leistenden Unternehmer kümmern müssen.
Die gesetzlichen Vorgaben
Nach einigen Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren findet sich nun die zentrale gesetzliche Regelung zu den notwendigen Rechnungsinhalten in § 14 Abs. 4 UStG. Danach sind neun Rechnungs-Muss-Inhalte einzuhalten, um den Vorsteuerabzug zu erlangen. Eine ordnungsgemäße Rechnung muss also enthalten:
1. Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
In der Rechnung sind jeweils der Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers vollständig anzugeben. Umstritten ist, ob die Angabe des Firmennamens der Apotheke an sich ausreicht oder ob zusätzlich der vollständige Name des Apothekeninhabers angeführt sein muss. Aufgrund der eindeutigen Handelsregistereintragung sollte ersteres ausreichen. Verfügt der Leistungsempfänger über ein Postfach oder über eine Großkundenadresse, ist es ausreichend, wenn diese Daten anstelle der Anschrift angegeben werden.
2. Die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig