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    PStR Praxis Steuerstrafrecht

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    01.12.2005 | Vermietung

    Sofortabzug von Damnum/Disagio auch noch in 2006?

    Die steuerliche Behandlung eines Damnums/Disagios, das nach dem 31. Dezember 2005 geleistet wird, ist noch offen. Bislang gilt: Ist für ein Darlehen mit einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens fünf Jahren ein Damnum/Disagio von bis zu 5 Prozent vereinbart, sind die Kosten voll als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Jahr der Zahlung abziehbar.  

     

    Da auf Grund der aktuellen politischen Situation nicht mit einer schnellen gesetzlichen Regelung gerechnet werden kann, wird davon ausgegangen, dass die Frist der Übergangsregelung verlängert wird. Will man jedoch ganz sicher gehen, sollte man darauf achten, dass der Zahlungszeitpunkt noch vor dem 1. Januar 2006 liegt.  

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2005 | Seite 1 | ID 85169

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