01.08.2006 | Versicherung
Arbeitslosenversicherung wieder eingeschränkt
Der Bundestag hat die Möglichkeit für Selbstständige, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, stark eingeschränkt: Sie steht nur noch Selbstständigen offen, die sich nach dem 1. Januar 2004 selbstständig gemacht haben. Wer sich vorher selbstständig gemacht hat, hätte bis spätestens 31. Mai 2006 seinen Versicherungsantrag stellen müssen. Damit wurde die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2006 eingeräumte Frist kurzerhand und ohne große Bekanntmachung um sieben Monate verkürzt. Dieses Gesetz soll zum 1. August 2006 in Kraft treten. Der Bundesrat muss aber noch zustimmen (Bundestagsdrucksache 16/1696, Abruf-Nr: 061833).
Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 2 | ID 85095