Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.01.2011 | Versicherungen

    Künstlersozialabgabe: Der Beitragssatz von 3,9 Prozent gilt auch in 2011

    Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2011 stabil bei 3,9 Prozent. Nach Informationen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeigt die Novelle der Künstlersozialversicherung von 2007 weiterhin Wirkung (Mitteilung vom 4.8.2010): Die Finanzen der weltweit einmaligen Versicherung für freischaffende Künstler und Publizisten entwickeln sich stabil.  

    Hinweis: Zahlungspflichtig sind Unternehmen, die in ihrem Geschäftsfeld künstlerische oder publizistische Leistungen nutzen oder Veranstaltungen oder Betriebsfeiern mit Künstlern durchführen. Im Ergebnis kann letztlich jeder als Unternehmer abgabepflichtig sein, wenn er regelmäßig selbstständige künstlerische oder publizistische Leistungen für Zwecke seines Unternehmens in Anspruch nimmt und damit beabsichtigt, Einnahmen zu erzielen.  

    • „Wann Apotheker die Künstlersozialabgabe entrichten müssen“ in: „Apotheker Berater“ - AB - Nr. 6/2008, S. 7
    Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 2 | ID 141188