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  • 26.02.2009 | Versicherungen

    Werbungskostenabzug bei Darlehensaufnahme durch Ehegatten

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Steuerzahler den Zinsaufwand für eine von ihm abgeschlossene fremdfinanzierte Rentenversicherung als Werbungskosten abziehen darf, wenn  

    • der Ehegatte das Darlehen aufgenommen hat,
    • dieses dem Steuerzahler zum Erwerb einer Rentenversicherung gegen eine einmalige Zahlung zur Verfügung gestellt hat und
    • der Ehegatte auch gegenüber der Bank die Schuldzinsen trägt.

    Antwort des BFH: Der Steuerzahler darf die Schuldzinsen steuermindernd abziehen, wenn er im Innenverhältnis zum Ehegatten verpflichtet ist, den Ehegatten von der Verpflichtung zur Zins- und Tilgungszahlung für den Kredit freizustellen. Für den Steuerabzug ist es erforderlich, dass der Ehegatte tatsächlich rechtlich Ansprüche gegen den Steuerzahler hat. Rein hypothetische Rechtsansprüche genügen nicht (BFH, Urteil vom 25.6.2008, Az: X R 36/05, Abruf-Nr: 083454). Wichtig: Ob das der Fall war, muss nun das vorinstanzliche Finanzgericht prüfen.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 1 | ID 124904