01.10.2008 | Wettbewerbsrecht
Erstellen Sie ein rechtssicheres Impressum für Ihre Homepage
Wenn auf Ihrer Apothekenhomepage Mindest-Pflichtangaben nach dem Teledienstgesetz fehlen, stellt das fehlerhafte Impressum einen Wettbewerbsverstoß dar. Abmahnungen drohen, die bei durchschnittlichen Mahngebühren mit 1.000 Euro zu Buche schlagen können.
Praxistipp: Überprüfen Sie Ihr Internet-Impressum selbst. Stellen Sie in wenigen Schritten mit dem kostenlosen „Webimpressum-Assistenten“ unter www.digi-info.de/de/recht Ihr rechtmäßiges Impressum zusammen. Für „Apotheker als Einzelperson“ werden in einem Musterimpressum auch Berufsrecht und Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Heilmittelwerbegesetzes berücksichtigt. Im konkreten Einzelfall sollten Sie aber sicherheitshalber einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten oder sich an die für Sie zuständige Apothekerkammer wenden.