01.02.2005 | Zinsen
Verzugszinsen zum 1. Januar 2005 erhöht
Auf Grund einer Bekanntmachung der Deutschen Bundesbank wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2005 an der so genannte Basiszins erhöht, wodurch sich die Verzugszinsen gemäß § 288 BGB erhöhen. Nunmehr beträgt der Verzugszins bei Geschäften mit Verbrauchern – also insbesondere Apothekenkunden – 6,21 Prozent, im übrigen Rechtsverkehr 9,21 Prozent bezogen auf ein Jahr.
Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 2 | ID 84952