03.01.2018 · Fachbeitrag · Altersversorgung für Apothekenfachangestellte
Betriebliche Altersversorgung: Apothekenrente nicht unbedingt erste Wahl
| Seit 01.01.2012 gibt es den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung für Apothekenfachangestellte, der zusätzlich zum Gehalt einen monatlichen Arbeitgeberbeitrag zur Anlage in einer Direktversicherung vorsieht. Zusätzlich zum Arbeitgeberbeitrag kann der Mitarbeiter eigenes Geld (die sogenannte Entgeltumwandlung) vom Bruttogehalt investieren. Ein branchenspezifisches Anlageprodukt ist die Apothekenrente. AH zeigt, warum aber die Auswahl eines „neutralen“ Marktanbieters vorteilhaft sein kann. |
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