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  • 23.10.2018 · Fachbeitrag · Arbeitslosenversicherung

    Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll sinken

    | Am 28.08.2018 haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zu senken – und zwar wie folgt: per Gesetz von derzeit 3,0 auf 2,6 Prozent zum 01.01.2019 und per befristeter Verordnung (vom 01.01.2019 bis Ende 2022) um weitere 0,1 Prozent. Damit würde der Beitragssatz im nächsten Jahr bei 2,5 Prozent liegen. |