· Fachbeitrag · Fördermittel für Apotheken
Digitalisierung: Zuschüsse und Fördermittel für Apotheken
von Geschäftsführerin Marion Rohwedder, Grantconsult GmbH, Kleve
| Digitalisierungsvorhaben in Apotheken können förderfähig sein. Dafür empfehlen sich zurzeit bundesweit drei Programme, von denen zwei als Zuschuss und eines als Kredit aufgelegt sind. AH stellt diese Fördermöglichkeiten vor und liefert außerdem einen kurzen Überblick über eine Auswahl zusätzlicher Landesprogramme. |
Das bedeutet Digitalisierung in der Apotheke
Viele Apotheken haben bereits Maßnahmen ergriffen, um die Arbeitsprozesse zu digitalisieren. Die fortschrittliche Apotheke arbeitet inzwischen mit einem vollautomatisierten Warenwirtschaftssystem. Kaum zehn Jahre ist es her, dass viele Apotheken noch Lochkarten benutzten, doch schon im Jahr 2002 stellten Tausende auf ein Warenwirtschaftssystem nach dem Point of Sale-Prinzip (POS) um. Im Unterschied zum Vorgängersystem, das mit dem Modus Point of Return (POR) arbeitete, lassen sich inzwischen nicht nur Auswertungen darüber erzeugen, wie viele Präparate bestellt wurden, sondern auch, welche Stückzahlen von einzelnen Präparaten noch im Lager sind. Wird eine bestimmte Stückzahl unterschritten, wird eine Nachbestellung ausgelöst ‒ selbstverständlich ebenfalls digital. Heutzutage arbeitet nahezu jede Apotheke mit einem POS-Warenwirtschaftssystem. Wer hier noch nicht nachgerüstet hat, läuft Gefahr, den Anschluss zu verlieren. Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen sollen es leichter machen, in die zukunftsorientierte Technik zu investieren. Sind bestimmte Standards, technische Geräte oder Verfahren gesetzlich vorgeschrieben, können dafür in den meisten Fällen keine Fördergelder eingesetzt werden.
In Anknüpfung an die erfassten Daten des Warenwirtschaftssystems lassen sich weitere digitale Module eingliedern und sinnvoll nutzen. Neben der Lagerhaltung können Apotheken Kundendateien führen, daraus spezielle Beratungsanlässe filtern und die Kunden noch besser betreuen. Medikationsmanagement in Abstimmung mit behandelnden Ärzten und Patienten stellt nun ‒ immer im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem grundsätzlich erforderlichen Datenschutz sensibler Patientendaten ‒ eine zukunftsfähige Option dar.
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