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  • · Fachbeitrag · Fördermittel für Apotheken

    Förderprogramme für die Aus- und Weiterbildung sowie die Einstellung von Arbeitnehmern

    von Geschäftsführerin Marion Rohwedder, Grantconsult GmbH, Düsseldorf

    | Als Fördermittel für die Aus- und Weiterbildung in Deutschland stehen unter anderem Darlehen, Zuschüsse, Wettbewerbsprämien und Stipendien auch für Apotheken zur Verfügung. Die Bundesregierung möchte damit Bildungsgerechtigkeit erreichen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Im Blickpunkt dieses Beitrags stehen Zuschüsse, die im gesamten Bundesgebiet anwendbar sind und entweder von der Apotheke oder vom Arbeitnehmer beantragt werden können. Anhand konkreter Praxisfälle erfahren Sie, wie die Nutzung solcher Förderprogramme im Apothekenalltag aussehen kann. |

    Praxisfall: Weiterbildungsstipendium für einen Berufsanfänger

    Die 18-jährige Auszubildende zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) legt eine ausgezeichnete Zwischenprüfung ab. Auch in der zweiten Ausbildungshälfte fällt sie durch besonders gute schulische Leistungen auf. Die Arbeit im kaufmännisch-organisatorischen Bereich der Apotheke zu den Themen Warenwirtschaft, Bevorratung und Preisbildung, Lagerhaltung und vorbereitende Buchführung macht ihr Spaß, sodass sie mit einem Notendurchschnitt von 1,7 abschließt. Die Apotheke macht der Mitarbeiterin ein Angebot, nach der Ausbildung in Festanstellung tätig zu werden. Die junge PKA plant eine Weiterbildung mit kaufmännischem Schwerpunkt und hat sich langfristig zum Ziel gesetzt, Betriebswirtschaft zu studieren. Eine Kombination von Weiterbildung und Beruf ließe sich durch ein Weiterbildungsstipendium finanziell unterstützen. Deshalb bewirbt sie sich bei der „Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)“ um ein Stipendium, das sie auch erhält.

     

    • Förderprogramm „Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)“

    Das Programm fördert die berufliche und persönliche Entfaltung der Handlungskompetenz begabter und leistungsfähiger junger Menschen nach ihrer Berufsausbildung. Beantragt wird es durch die Absolventen selbst, die nicht älter als 25 Jahre sind. Nur in Ausnahmefällen wird von dieser Altersgrenze um maximal drei Jahre nach oben abgewichen. Die Absolventen müssen mindestens 87 Punkte in der Berufsabschlussprüfung erreicht haben oder besser als „gut“ bewertet werden. Daneben kann durch eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch den begründeten Vorschlag eines Betriebs bzw. einer Berufsschule die Tür zum Fördertopf geöffnet werden. Gefördert werden Bildungsmaßnahmen im In- und Ausland mit bis zu 2.000 Euro in einem Kalenderjahr und höchstens 6.000 Euro in drei Förderjahren. Bezuschusst werden die Kosten der Maßnahme sowie Fahrt- und Aufenthaltskosten. Anträge sind immer vor Beginn der Maßnahme zu stellen! Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter www.weiterbildungsstipendium.de.