· Fachbeitrag · Fördermittel für Apotheken
Zuschüsse für die Beschäftigung von Arbeitnehmern
von Geschäftsführerin Marion Rohwedder, Grantconsult GmbH, Düsseldorf
| Die Landesministerien für Arbeit und Soziales sowie die Bundesagentur für Arbeit sind für Apotheker die ersten Anlaufstellen, wenn es um Zuschüsse für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Deutschland geht. Die finanziellen Hilfen decken die Bereiche von der Ausbildung über die Einstellung bis hin zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer ab. Auch kritische Phasen werden mit Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld unterstützt. In diesem Beitrag geht es um die Zuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit, die speziell für Arbeitgeber aufgelegt wurden. |
Welche Zuschüsse gibt es unter welchen Voraussetzungen?
Allen Förderprogrammen der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist gemeinsam, dass es sich um Einzelfallregelungen handelt. Es ist also nicht möglich, sich bei der BA grundsätzlich als förderwürdiger Betrieb eintragen zu lassen, sondern die Förderung knüpft an den einzelnen Arbeitnehmer an. Dabei sind die Förderanträge immer vor Vertragsschluss zu stellen. Bereits bestehende Arbeitsverhältnisse lassen sich nachträglich nicht mehr fördern.
Ausbildung behinderter Menschen: Initiative Inklusion
Die Bundesregierung hat einen nationalen Aktionsplan kreiert, der die Teilnahme schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben fördert. Im Rahmen des Förderprogramms „Initiative Inklusion“ wird unter anderem die Schaffung neuer Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen unterstützt. Ein Ausbildungsplatz wird je nach Art und Schwere der Behinderung mit bis zu 10.000 Euro bezuschusst. Die den Antrag annehmende Stelle ist die für den Bewerber örtlich zuständige Arbeitsagentur.
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