· Fachbeitrag · Fördermittel
Neuer staatlicher Zuschuss in der Coronakrise
von Geschäftsführerin Marion Rohwedder, Grantconsult GmbH, Kleve
| Im Zuge der Coronakrise hat der Staat eine Reihe von Kreditprogrammen aufgelegt. Neu ist seit Januar 2021 die Überbrückungshilfe III. Dabei handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der auf der Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden kann. Hiermit muss ein Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschafts- oder Buchprüfer beauftragt werden. Auch Apotheker haben bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen Zugriff. |
Antragsvoraussetzungen
Trifft eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zu, erhalten Sie für die Monate November 2020 bis Juni 2021 einen Fixkostenzuschuss in individueller Höhe:
- Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im November und/oder Dezember 2020 im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019.
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