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  • · Fachbeitrag · Kreditvereinbarungen

    Praxishinweise zum Thema „Zins-Cap-Darlehen“

    von Wirtschaftsjournalist Michael Vetter, Dortmund

    | Cap-Kredite spielen bei der Investitionsfinanzierung ebenso eine wichtige Rolle wie bei der Finanzierung von Immobilienvorhaben. Damit die Vorteile einer Cap-Vereinbarung aber auch tatsächlich genutzt werden können, sollten Interessierte vor einem Abschluss verschiedene wichtige Punkte klären. |

    Entscheidende Fragen rechtzeitig klären

    Der wesentliche Vorteil von Cap-Krediten liegt in der Zinsobergrenze (= Cap), die dem Schuldner ein hohes Maß an Planungssicherheit für aktuelle und zukünftige Zinsbelastungen bietet. Durch den variablen, also mehr oder weniger regelmäßig veränderbaren Zinssatz besteht für den Kreditnehmer darüber hinaus die Möglichkeit, bei fallenden Zinssätzen, die sich auch unmittelbar auf seinen eigenen Kreditzinssatz auswirken, weitgehend problemlose Umschuldungen in einen Festzinskredit kurzfristig vorzunehmen. Damit diese Vorteile einer Cap-Vereinbarung aber auch tatsächlich genutzt werden können, sollten Interessierte vor einem Abschluss verschiedene wichtige Punkte klären.

     

    • Woran Sie vor Abschluss eines Zins-Cap-Darlehens denken sollten
    • Dazu stellt sich zunächst die Frage nach den Zeitpunkten der jeweiligen Zinsanpassungen: Während der eine Kreditgeber beispielsweise monatliche Anpassungen bevorzugt, orientieren sich andere Kreditinstitute am viertel- oder halbjährlichen Rhythmus. Letzterer wäre bei fallenden Zinsen ungünstig, bei steigenden Zinsen dagegen eher nicht. Wichtig ist also die persönliche Zinseinschätzung des Darlehensnehmers. Üblich ist hier oftmals die Orientierung an einem offiziellen Referenzzinssatz wie dem „Euribor“ (siehe dazu das Glossar), der im Handel unter Banken (= Interbankenhandel) die Marktsituation bei kurzfristigen Krediten widerspiegelt. So kann der Kreditnehmer selbst nachvollziehen, ob sich seine Bank bei Zinsanpassungen im Rahmen seiner Cap-Vereinbarung an diesem Referenzzinssatz auch tatsächlich orientiert.
    • Ebenfalls wichtig ist die Festlegung der Zinsobergrenze (des Caps), die ebenfalls von der individuellen Zinsprognose des Kreditnehmers und natürlich von den Kosten des Anbieters abhängt. Diese Kosten (= Cap-Prämie) liegen je nach Einstiegszinssatz, Laufzeit und Zinsobergrenze und Anbieter etwa zwischen einem und vier Prozent der Kreditsumme.
    • Ein weiterer bedeutsamer Punkt ist die vertragliche Festlegung auf konkrete Tilgungsvereinbarungen über die monatlichen oder vierteljährlichen Standardtilgungen hinaus. Diese sogenannten außerplanmäßigen Tilgungen sollten grundsätzlich ebenso unbeschrnänkt und kostenlos möglich sein wie eine möglicherweise vollständige Umschuldung des gesamten Darlehensbetrags.